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Hauptseite » Artikel » Reise in die Ukraine » Allgemein

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Impfschutz

Bei Einreise in die Ukraine sollte ein gültiger Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio vorliegen. Auffrischungsimpfungen sind alle zehn Jahre empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt bzw. Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen könnten auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B  sowie ggf.. auch gegen Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME) (Zeckenübertragung) vorgenommen werden. In den Sommermonaten, insbesondere in den südlichen Bereichen der Ukraine kann Cholera gelegentlich vorkommen. Hier sollten nahrungsmittelhygienische Maßnahmen strikt eingehalten werden. Es besteht ebenfalls das Risiko von Darminfektionen.

Aviäre Influenza

Auch in der Ukraine ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Gesundheitsdienst/Vogelgrippe.html

Infektionskrankheiten

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in der Ukraine in den letzten Jahren Tuberkuloseerkrankungen und HIV-Infektionen deutlich zugenommen haben. Nach jüngsten Informationen ist ca. 1,4 % der ukrainischen Bevölkerung mit HIV infiziert; an einigen Orten, wie etwa in Odessa, sollen 5 % der Bevölkerung – mithin einer von zwanzig Bewohnern - HIV infiziert sein. Die Ukraine weist europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Infektionen auf.

Sonstige Hinweise

Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.

Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.

Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastung aufweisen. Daher sollte auf deren Verzehr weitgehend verzichtet werden.

Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Allgemein | Aufrufe: 751 | Hinzugefügt von: kozak | Datum: 2008-06-17 | Kommentare (0)

Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.

Leider halten sich viele ukrainische Staatsbürger dennoch nicht an diese Regelung. Autos mit ausländischen Kennzeichen werden von der Polizei allerdings häufiger und strenger geprüft.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen.

Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.

Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.

Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter „zollrechtliche Bestimmungen“ zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten.

Allgemein | Aufrufe: 746 | Author: Igor | Hinzugefügt von: kozak | Datum: 2008-06-17 | Kommentare (0)

Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen.

Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.

Allgemein | Aufrufe: 1100 | Author: Igor | Hinzugefügt von: kozak | Datum: 2008-06-17 | Kommentare (0)

Reisedokumente / Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig sein muss, Ein Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen Kinderausweis oder alternativ einen Kinderreisepass, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss.

Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.

Möchte ein deutscher Staatsangehöriger nach Einreise als Tourist ohne Visum länger in der Ukraine bleiben, so benötigt er eine Genehmigung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Diese Genehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsdauer bei der Immigrationsbehörde in der Ukraine beantragt werden (Behörde für Staatsangehörigkeit, Immigration und Registrierung, Boulevard Tarasa Schewtschenka Nr. 34, 01030 Kiew, Tel.:  044/235 02 83, 234 90 51). Weiterhin gibt es in Kiew in jedem Stadtbezirk Außenstellen der Behörde.

Will sich ein deutscher Staatsangehöriger länger in der Ukraine aufhalten, z.B. zur Arbeitsaufnahme, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die ukrainische Botschaft in Deutschland. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin (www.botschaft-ukraine.de; Tel: 030/28 88 70; Fax: 030/28 88 7-163).

Allgemein | Aufrufe: 1232 | Author: Igor | Hinzugefügt von: kozak | Datum: 2008-06-17 | Kommentare (0)

Reisen über Land

Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbaren Hindernissen auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung der Verhängung nicht unerheblicher Geldbußen sollten Sie – auch während des Tages – Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam beachten. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.

Kriminalität

Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder versuchtem Diebstahl, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Borispol. Es wird daher empfohlen, bei Reisen von und nach der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.

Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel sollten sicherheitshalber die Fahrzeugtüren verschlossen werden, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.

Bitte beachten Sie, dass gerade bei Nachtfahrten eine erhöhte Gefahr besteht, Opfer eines Überfalles zu werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen es auch bei Ruhepausen an belebten und erleuchteten Orten zu Überfällen gekommen ist.

In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.

Es wird vor Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren, um verhindern zu können, bei eventuellen Taschendiebstählen alles auf einmal zu verlieren.

Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen.

Sicherheitsbehörden

Sie sollten die in der Ukraine geltenden Gesetze in jedem Falle beachten und einhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen.

Geld/ Kreditkarten

An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 2000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie jedoch auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.

Hinweise für Behinderte

Reisende mit Behinderungen sollten beachten, dass die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in der Ukraine in der Regel nicht behindertengerecht ist. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.

Im allgemeinen gibt es in der Ukraine keine behindertengerechte Infrastruktur.

Sonstiges

Haben Sie auch immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.

Allgemein | Aufrufe: 738 | Author: Igor | Hinzugefügt von: kozak | Datum: 2008-06-17 | Kommentare (0)

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort.

Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, vergleichsweise gering.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Allgemein | Aufrufe: 769 | Author: Igor | Hinzugefügt von: kozak | Datum: 2008-06-17 | Kommentare (0)